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Wie wir arbeiten

Wenn Sie von uns einen rechtlichen Rat benötigen, beraten wir Sie umfassend und gründlich in allen relevanten Fragen, die mit Ihrem rechtlichen Problem einhergehen.



Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir gerne die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung für Sie ein. Die Kostenabrechnung erfolgt dann über die Versicherung. Für einkommensschwache Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, sich vorab beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Dann übernimmt die Landeskasse die Kosten – es wird lediglich eine Schutzgebühr von 15,00 € von uns erhoben.

 

 

Wenn es die Sach– und Rechtslage erforderlich macht, vertreten wir Sie auch außergerichtlich gegenüber dem Verfahrensgegner. Die gesamte Korrespondenz mit diesem liegt dann in unseren Händen und läuft über unser Büro. Wir informieren Sie über den Ablauf des Verfahrens und halten mit Ihnen Rücksprache. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).



Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Abwicklung über die Rechtsschutzversicherung. Einkommensschwache Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können auch hier die Kosten für die außergerichtliche Vertretung über den mitgebrachten Beratungshilfeschein abrechnen.

 

 

Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, sind wir mit unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen für Sie da. Wir übernehmen für Sie die gesamte gerichtliche Verfahrensführung und informieren Sie laufend über den Gang des Verfahrens. Die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung sind gesetzlich im RVG geregelt. Bei Mandanten mit geringem Einkommen beantragen wir Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.

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