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Einvernehmliche Scheidung - zufrieden geschieden

Die Trennung haben Sie schon hinter sich, nun möchten Sie auch den letzten Schritt gehen - die Scheidung. Ich leite alles hierfür Notwendige für Sie in die Wege.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen  Scheidung sind sich beide Ehegatten darüber einig, dass die Ehe geschieden werden soll.

 

Zudem kann im Scheidungsantrag  auch erklärt werden, dass sich das Paar über wesentliche Folgen der Trennung bzw. Scheidung bereits geeinigt hat. Hierzu gehören z.B. das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, der Kindesunterhalt, Trennungs- und nacheheliche Unterhalt, die Ehewohnung und die Hausratsaufteilung. Einige der Scheidungsfolgen können durch bloße Absprachen geregelt werden. Manche bedürfen aber auch der notariellen Beurkundung.

 

Wie bei jeder Scheidung muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung das Trennungsjahr abgelaufen sein.

Was sind die Vorteile?

Grundsätzlich ist die einvernehmliche Scheidung an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie eine streitige Scheidung. Deshalb muss auch bei ihr der Scheidungsantrag durch eine Scheidungsanwältin / einen Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der andere Ehepartner muss sich aber bei der einvernehmlichen Scheidung selbst nicht anwaltlich vertreten lassen, sondern  braucht dem Scheidungsantrag nur zuzustimmen. Da so nur eine Anwältin / ein Anwalt tätig wird, ist die Scheidung insgesamt günstiger.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel geht mit einer einvernehmlichen Scheidung auch eine Zeitersparnis einher. Diese sollte jedoch nicht überschätzt werden. Ebenso wie bei einer streitigen Scheidung ist meist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen. In Fällen, in denen kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, etwa bei kurzen Ehen unter 3 Jahren oder wenn ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde oder ausgeschlossen werden soll, verkürzt sich das Verfahren allerdings erheblich, mitunter auf wenige Monate.

 

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der Höhe der Kosten wirkt sich die einvernehmliche Scheidung aus folgenden Gründen zu Ihren Gunsten aus:

  • es muss nur eine Anwältin / ein Anwalt bezahlt werden (freiwillige Kostenteilung möglich),

  • ich vertrete Sie vor Gericht nur in den für die Scheidung unbedingt notwendigen Fragen (es fallen keine zusätzlichen Anwalts- und  Gerichtsgebühren an),

  • es werden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren von mir berechnet, die nicht unterschritten werden dürfen (keine hohen Stundensätze und keine undurchschaubaren Zeiterfassungen).

 

Einen Überblick über die  Kosten werde ich Ihnen im Vorfeld des Verfahrens gern erstellen.

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen 030 / 44 67 67 10

Annett Ramminger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Prenzlauer Berg / Pankow
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