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Reinraum
Die Online-Scheidung
 
Vorteile; Voraussetzungen:

 

 

Das "online"-Scheidungsverfahren ermöglicht es, Zeit und Aufwand zu sparen, indem ohne aufwendige Terminsvereinbarung eine Beauftragung mittels moderner Kommunikationsmittel stattfindet. Sie können bequem von zu Hause aus das Scheidungsformular in Ruhe ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen besorgen und sodann alle Dokumente via Email, Post oder Fax an uns übermitteln.

 

Die Scheidung via Internet ist ideal bei einer einverständlichen Scheidung.  Diese setzt voraus, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben.

 

Getrenntleben liegt vor:

Bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen.  Bei Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der Ehewohnung. Erforderlich ist insoweit, dass die Ehepartner keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht haben, also praktisch zwei Haushalte geführt wurden. Wenn Sie also die Trennungsphase bereits vor dem Auszug innerhalb der Ehewohnung eingeleitet haben, kann diese Zeit als Trennungszeit mitberechnet werden.

 

Unter den genannten Voraussetzungen geht das Familiengericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, Schuldzuweisungen und das "Waschen von schmutziger Wäsche" wird vermieden. Die Ehegatten sollten sich auch über das Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, eventuellen Unterhalt, die Ehewohnung und den Hausrat geeinigt haben. Es geht dann im Wesentlichen nur noch um Formalitäten, wobei Ihr persönliches Erscheinen zum Scheidungstermin allerdings erforderlich ist.

 

 

 

 

Kosten:

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Der Kostenaufwand kann dadurch reduziert werden, dass nur einer der Ehepartner eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung beauftragt und der andere dieser zustimmt. Die Rechtsanwaltskosten können sich die beiden Eheleute dann teilen. Wir geben Ihnen gern eine Vorausschau auf die entstehenden Gebühren. Bei niedrigen Einkommen sind die Kosten des Verfahrens durch die Verfahrenskostenhilfe gedeckt.

 

benötigte Unterlagen; Verfahrensablauf

Für die Einleitung des Verfahrens übersenden Sie uns bitte per Email, Post oder Fax:

 

  • das ausgefüllte Scheidungsformular

  • die Heiratsurkunde

  • wenn minderjährige Kinder vorhanden sind  die  Geburtsurkunden 

  • eine Vollmacht

  • falls Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden soll, das ausgefüllte VKH-Formular mit Belegen

 

Mit den Daten aus dem von Ihnen ausgefüllten Scheidungsformular  entwerfen wir die gerichtliche Scheidungsantragsschrift. Diese erhalten Sie vorab zur Kenntnisnahme. Sie bestätigen die inhaltliche Korrektheit und übersenden uns gleichzeitig die Heiratsurkunde, ggf. die Geburtsurkunden der Kinder, die Vollmacht und ggf. das ausgefüllte Formular zur Verfahrenskostenhilfe. Sobald diese Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein.

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen
030 / 44 67 67 10

 
Auch bei der online-Scheidung können Sie jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Dabei entstehen Ihnen  natürlich keine zusätzlichen Kosten.
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