Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit besonders schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr. Der Großteil dieser Verstöße findet sich im Strafgesetzbuch, daneben finden sich speziell für das Verkehrsstrafrecht auch Straftatbestände im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG).

Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll. In der Regel kommt neben dem strafrechtlichen Verfahren auch ein zivilrechtliches Verfahren auf Sie zu. Der Ausgang des Strafverfahren hat dabei oft Auswirkungen auf das zivilrechtliche Verfahren, daher sollte das Verhalten und die Verteidigungsstrategie im strafrechtlichen Verfahren genau bedacht sein.

Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder einem anderen Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, leitet sie das Ermittlungsverfahren ein. Bereits in diesem Abschnitt empfiehlt sich anwaltlicher Rat, denn hier werden entscheidende Weichen für den späteren Verlauf der Verfahren gestellt. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht entweder durch Einreichung einer Anklageschrift bei Gericht öffentliche Klage oder sie beantragt einen Strafbefehl. Bei letzterem ist auf die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls zu achten! Ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Bei nur geringer Schuld und/oder bei Ersttätern besteht auch die Möglichkeit einer Einstellung unter Auflagen.

Nach Erhebung der öffentlichen Klage oder nach Einspruch gegen den Strafbefehl kommt es in der Regel zur Hauptverhandlung. Dort wird der Sachverhalt im Rahmen der Beweisaufnahme aufgeklärt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme und Halten der Plädoyers endet das erstinstanzliche Verfahren durch Urteil, Freispruch oder - wie oben dargelegt - durch Einstellung.

Ordnungswidrigkeiten

Gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten. Speziell verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Eine wesentliche Rolle spielen in der Praxis die in der Bußgeldkatalog-Verordnung aufgeführten Verstöße mit den entsprechenden Buß- und Verwarnungsgeldern und Fahrverboten. Dieser Katalog enthält zwar nicht alle möglichen Verstöße, jedoch die wesentlichsten und am häufigsten vorkommenden. Zum 01.01.2002 sind der frühere Verwarnungskatalog und der Bußgeldkatalog in eine Verordnung zusammengefasst worden.

Der Verfahrensablauf ähnelt der des Verkehrsstrafverfahren. Auch hier ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um sich eine günstige Ausgangsposition zu verschaffen.

Verkehrszivilrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall und die gegnerische Haftpflichtversicherung will nicht zahlen. Oder sie hängt Ihnen ein angebliches Mitverschulden an und reguliert nur zum Teil. Es könnten darüber hinaus noch Probleme entstehen, weil weitere Personen beteiligt waren. Zudem kann es sein, dass Sie nur der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs waren.

Mit solch Fragen beschäftigt sich das Verkehrszivilrecht. Es geht oftmals um verschiedene Schadensersatzansprüche, um verschiedene Personen, mehrere Geschädigte und/oder mehrere Unfallverursacher und darüber hinaus liegen meist sich widersprechende Angaben zum Unfallhergang vor.

Da sich die Angelegenheit meist sehr kompliziert gestaltet, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Beachten Sie, dass die Abwicklung von Schäden aus einem Verkehrsunfall durch einen Anwalt nur möglich ist, wenn Sie Geschädigter sind und Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen. Die Kosten des Anwalts übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Oft bieten die gegnerischen Haftpflichtversicherer in einfach gelagerten Fällen rasche Hilfe und schnellen Schadensausgleich an. Bedenken Sie dabei, dass die gegnerische Versicherung und der Unfallgegner nie in Ihrem Interesse handeln und nutzen Sie daher Ihr Recht auf einen Anwalt und auch auf einen Sachverständigen. Die Kosten haben Sie in der Regel nicht zu tragen. In der Regel wird von den gegnerischen Versicherern nicht darauf hingewiesen, welche Schäden außer den freiwillig gezahlten noch übernommen werden müssen, wie beispielsweise Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld. Es kann also noch ein beträchtlicher Schadensbetrag anfallen.

Macht der Geschädigte gegen Sie Ansprüche geltend, dann ist dafür ausschließlich Ihre Haftpflicht zuständig. Nach den Haftpflichtbedingungen Ihres Versicherungsvertrages darf sie die Angelegenheit selbständig abwickeln.


  • Bußgeldangelegenheiten

  • Fahrverbot

  • Führerscheinentzug

  • Geschwindigkeitsübertretung

  • Alkoholfahrt

  • Fahrerflucht

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfällen

  • Abwehr von Regressansprüchen gegenüber Versicherungen (z.B. nach Unfallflucht oder   Alkoholfahrt)

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