Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen rund um das Arbeitsverhältnis, also die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der Auszubildenden.

Im Wesentlichen befasst sich das Arbeitsrecht mit dem einzelnen Arbeitsverhältnis aus dem Arbeitsvertrag, den ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber geschlossen hat (Individualarbeitsrecht). Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteiern und erfasst unter anderem das Urlaubsrecht, den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, Vergütungsansprüche, Leistungsansprüche usw.

Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst die Beratung und Vertretung bei Abschluss, Änderung, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutzprozessen, Urlaubsstreitigkeiten, Lohn- und Gehaltsforderungen, Arbeitszeugnissen betrieblichen Streitigkeiten / Problemen (Betriebsratwahl, Sozialplan, betriebliche Mitbestimmung etc.) und zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Problemen.


<< Home